Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß Medienstaatsvertrag innerhalb der nächsten 2 Jahre
1. Rechtliche Grundlage: Der Medienstaatsvertrag als Reformrahmen
Der Medienstaatsvertrag (MStV), gültig seit 2020, gibt den Ländern als zuständige Gesetzgeber die Möglichkeit, Auftrag, Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zeitgemäß und flexibel zu gestalten. Er definiert die Aufgaben nicht mehr starr entlang des linearen Fernsehens, sondern öffnet den Weg für digitale und wirtschaftlich tragfähige Angebote.
Wichtige Paragraphen:
- §26 MStV – Auftrag und Angebote: Der ÖRR soll eine „Grundversorgung“ mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung sicherstellen – nicht eine Überversorgung.
- §30 MStV – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit: Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln.
- §32 MStV – Kontrolle durch Landesbehörden: Die Bundesländer können eingreifen, wenn Struktur und Auftrag aus dem Gleichgewicht geraten.
Die Grundlage für eine Gebührensenkung durch Straffung ist damit juristisch gegeben.
2. Dringlichkeit und Legitimation der Reform
a) Überfrachtung durch Doppelstrukturen
Zwei nahezu identische Vollprogramme
- ARD und ZDF betreiben zwei parallele Vollprogramme mit täglichen Nachrichtensendungen, Talkshows, Quizsendungen, Krimis und Unterhaltungssendungen, die sich inhaltlich und formal stark ähneln.
- Dies ist nicht notwendig für die Meinungsvielfalt, sondern eine teure Redundanz.
- Die Grundversorgung ließe sich mit einem gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Hauptsender plus thematisch spezialisierten Kanälen deutlich effizienter abdecken.
Vielfalt an Hörfunkprogrammen mit ähnlichem Profil
- Es existieren Dutzende Radioprogramme (z. B. WDR 2, SWR 3, HR3, NDR2), die ähnliche Musik, identische Nachrichtenformate und vergleichbare Unterhaltungsinhalte bieten.
- Eine Reduktion auf jeweils ein regionales Vollradio plus ein oder zwei überregionale Sender pro Region würde genügen.
Überlappende Regionalprogramme
- ARD-Anstalten wie der MDR, WDR, NDR, BR etc. betreiben eigenständige Landesstudios mit einer Vielzahl von Redakteuren, die oft die gleichen Inhalte für verschiedene Formate aufbereiten.
- Bei Pressekonferenzen erscheinen regelmäßig mehrere Reporter vom gleichen Senderverbund, um denselben O-Ton aufzuzeichnen – ein klarer Hinweis auf Ineffizienz und Ressourcenverschwendung.
3. Reformziele und Maßnahmen
a) Zusammenlegung von Programmen
- Zusammenführung von ARD und ZDF zu einem einheitlichen Vollprogramm, ergänzt um Themenkanäle für Bildung, Kultur und Kinder.
- Streichung oder Fusion von Spartenkanälen (z. B. ZDFneo, One, tagesschau24).
- Reduktion der Radioprogramme auf ein landesweites Vollradio, ein Kulturradio und ein Jugendradio pro Sendegebiet.
b) Vereinheitlichung der Regionalberichterstattung
- Zentralisierung von Regionalstudios mit klaren Zuständigkeiten.
- Redaktionspools für regionale Inhalte, die ARD-weit genutzt werden können, statt Mehrfachproduktion gleicher Beiträge.
- Einführung eines gemeinsamen Presseakkreditierungssystems, das unnötige Personal- und Reisekosten reduziert.
c) Personelle und strukturelle Reformen
- Personalkosten sind der größte Posten im ÖRR. Durch Abbau von Doppelstrukturen und natürliche Fluktuation lassen sich innerhalb von zwei Jahren vier- bis fünfstellige Einsparbeträge pro Stelle erzielen.
- Reduktion überhöhter Gehälter im Spitzenbereich (Intendanten, Moderatoren) durch gesetzliche Höchstgrenzen analog zum öffentlichen Dienst.
4. Realistischer Reformfahrplan: Zwei Jahre
Phase 1 (6 Monate):
- Einrichtung eines Reformgremiums der Bundesländer mit Vertretern der KEF, Medienpolitik, Bürgerinitiativen.
- Evaluierung von Personal-, Infrastruktur- und Inhaltsüberschneidungen.
Phase 2 (18 Monate):
- Gesetzliche Umsetzung der Programmreduktion auf Landesebene.
- Schließung/Fusion von Redaktionen, Studios und Programmen.
- Aufbau gemeinsamer Digitalplattformen.
5. Ergebnis: Entlastung für Bürgerinnen und Bürger
Durch die beschriebenen Maßnahmen lassen sich realistisch bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich einsparen, was eine Reduktion des monatlichen Rundfunkbeitrags auf unter 14 Euro ermöglichen würde – bei gleichzeitig besserer Transparenz, mehr digitaler Flexibilität und klarerem Programmprofil.
6. Fazit
Die öffentlich-rechtlichen Medien sind wichtig für die Demokratie – aber sie müssen sich rechtfertigen: finanziell, gesellschaftlich und inhaltlich. Der Medienstaatsvertrag erlaubt, ja verlangt eine sinnvolle Neujustierung. Die Reduktion doppelter Vollprogramme, die Verschlankung des Hörfunks und die Straffung regionaler Redaktionen sind notwendige, zumutbare und wirksame Schritte. Innerhalb von zwei Jahren kann so ein leistungsfähiger, günstiger und akzeptierter ÖRR entstehen – im Sinne der Bürger.