Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht nach dem jüngsten Skandal beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) stärker denn je unter Beobachtung. Kritiker werfen dem System nicht nur eine ideologische Schlagseite, sondern auch strukturelle und finanzielle Überdehnung vor. Im Zentrum steht die Frage, ob der Rundfunk seinem gesetzlichen Auftrag gemäß Medienstaatsvertrag noch gerecht wird – oder ob er sich in Eigenlogiken und Privilegien verstrickt hat und in den Redaktionen der Sendeanstalten offene Parteinahme für ideologische Strömungen herrscht, die im Programm offensichtlich präsentiert werden.
Es gilt nicht, den Mitarbeitenden das für alle gleiche Recht der freien Meinungsäußerung abzusprechen. Jedoch sind sie genauso wie die Führungskräfte und die Intendanten an die Regeln gebunden, die der Medienstaatsvertrag vorgibt.

Doppelstrukturen und Kosten
Deutschland leistet sich zwei identische Vollprogramme – ARD und ZDF –, die häufig in direkter Konkurrenz zueinander agieren. Hinzu kommen neun ARD-Regionalsender mit jeweils eigenen Strukturen, Verwaltungen und Intendanten. Dieser organisatorische Aufbau verursacht einen erheblichen finanziellen Aufwand, der letztlich von den Beitragszahlern getragen wird.
Besonders in die Kritik geraten die Vergütungen der Führungsebene. Intendanten beziehen Gehälter, die weit oberhalb vergleichbarer öffentlicher Verwaltungstätigkeiten liegen, ergänzt um üppige Pensionszusagen. Diese Leistungen werden ausschließlich aus der Haushaltsabgabe finanziert, die für viele Bürger zunehmend zur Belastung wird.
Politische und inhaltliche Schlagseite
Neben finanziellen Fragen steht der Vorwurf der inhaltlichen Einseitigkeit. Kritiker bemängeln, dass der ÖRR programmatisch einer politischen und gesellschaftlichen Linie folgt, die erkennbar dem linken und grün-nahen Spektrum zugeordnet werden kann. Dies zeigt sich in Themenauswahl, Schwerpunktsetzung und Zusammensetzung von Diskussionsrunden.
Zudem wurden jüngst Formate und Redakteure unter Druck ideologisch motivierter Mitarbeiter abgesetzt, nachdem interne Unterschriftenaktionen eine entsprechende Stimmung erzeugt hatten. Anstatt korrigierend einzugreifen, unterstützte die Senderleitung dieses Vorgehen. Damit wurde nicht nur ein Programmformat eingestellt, sondern auch journalistische Vielfalt unterbunden. Ein solches Verhalten verstößt klar gegen den Medienstaatsvertrag, der in § 26 die Verpflichtung zu Pluralität, Unparteilichkeit und sachlicher Berichterstattung festschreibt.
Kein Erziehungsauftrag durch den ÖR
Immer wieder entsteht der Eindruck, der ÖRR verstehe sich als gesellschaftliche Instanz mit erzieherischem Anspruch – insbesondere in Fragen von Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik. Doch eine solche Rolle ist weder vom Gesetz gedeckt noch von den Gebührenzahlern legitimiert. Aufgabe des ÖRR ist es, neutral zu informieren, politische und gesellschaftliche Vielfalt abzubilden und Debatten zu ermöglichen.
Ein Reformmodell
Die Legitimation des Systems kann nur gesichert werden, wenn es strukturell und inhaltlich reformiert wird. Ein mögliches Modell wäre:
- Ein gemeinsames Vollprogramm mit bundesweiten Nachrichten und Unterhaltung, ergänzt durch Regionalsendefenster für die Bundesländer.
- Ein zweites Programm, das sich ausschließlich der objektiven Berichterstattung über Politik und Gesellschaft widmet, ergänzt durch wertfreie Dokumentationen, Bildungsinhalte und Formate, die auch kritische Bürgerstimmen zu Wort kommen lassen.
- Verschlankung der Strukturen: Statt neun eigenständiger Landesanstalten mit eigenen Intendanten sollten regionale Einheiten in die Hauptprogramme integriert werden. Entscheidend ist, dass nicht erneut ein überdimensionierter Verwaltungswasserkopf entsteht, der Mittel bindet, ohne den Programmauftrag zu stärken. Auch die umfangreiche und teure Auslandspräsenz des ÖRR muss überprüft und auf das Notwendige reduziert werden. Korrespondentenbüros sind nur dort sinnvoll, wo sie einen klaren Mehrwert für die Informationsversorgung leisten.
- Zentrale Produktion von Beiträgen, Reportagen für Nachrichten und Dokumentation. Es müssen nicht mehrere Teams der verschiedenen Sender bei Pressekonferenzen oder Politikterminen vor Ort sein und die gleichen Aussagen aufnehmen.
- Begrenzung der Vergütungen: Intendantengehälter und Pensionen sollten sich an realistischen Maßstäben öffentlicher Verwaltung orientieren. Anpassung der Renten- und Pensionszahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung.
- Einstellung aller Kostenintensiven Formate auf sozialen Netzwerken, die derzeit keine neutrale Berichterstattung nach Medienstaatsvertrag §26 darstellen.
- Finanzielle Entlastung: Technische Anlagen oder nicht zwingend erforderliche Immobilien könnten verkauft werden, um die Beitragslast zu senken. Die Reisetätigkeiten (bezahltes Sightseeing) von Journalisten für Dokumentationen strikt einschränken, die Aufträge können an lokale Teams vor Ort vergeben werden.
Fazit
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt einen wichtigen Auftrag in der demokratischen Öffentlichkeit. Doch er droht, seine Legitimation zu verspielen, wenn er weder Kostenbewusstsein noch Neutralität wahrt. Doppelstrukturen, überzogene Vergütungen und programmatische Schlagseiten sind mit § 26 des Medienstaatsvertrags unvereinbar. Ein verschlanktes, reformiertes System – mit klarem Fokus auf Vielfalt, Neutralität und Sachlichkeit – könnte Vertrauen und die Akzeptanz des Rundfunks in der Gesellschaft sichern.

